Nach dem Ehegesetz haben ein Mann und eine Frau, die eine Eheschließung beabsichtigen, persönlich bei der Behörde für standesamtliche Registrierungen zu erscheinen und dort die Registrierung ihrer Eheschließung zu beantragen. Entspricht die Ehe den Bestimmungen des Ehegesetzes, so wird sie registriert und den Ehepartnern wird die Heiratsurkunde ausgehändigt. Mit Aushändigung der Heiratsurkunde ist die Ehegemeinschaft staatlich anerkannt.
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